Finanzcoach Weiler

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Ihre Fragen

Wie erhalte ich ein erstes Beratungsgespräch?

Sie können uns telefonisch, persönlich, schriftlich oder über das Kontaktformular erreichen. Strenge „Öffnungszeiten“ gibt es nicht, sie können sich bis in die Abendstunden bei uns melden, insbesondere in dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Die vollständigen Kontaktdaten finden sie unter dem Menüpunkt "Kontakt".
Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen offen zu stellen. Eine erste Einschätzung kann möglicherweise schon am Telefon gegeben werden.


Welche Rechtsfragen werden mir beantwortet?

Schwerpunkt des Finanzcoaching liegt in den Bereichen der finanziellen Unterstützung, der Beratung und des Insolvenzrechts.

Selbstverständlich werden Fragen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungsfreigrenzen und dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens ausführlich beantwortet.


Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Idealerweise halten Sie alle nötigen Unterlagen bereit, die für eine Einschätzung Ihrer finanziellen Lage von Bedeutung sind. Denn nur so können wir uns einen Eindruck vom Gesamtbild machen.

Wir wissen jedoch aus Erfahrung, dass es oftmals nicht so leicht ist, alle Unterlagen geordnet, abgeheftet und vollständig einzureichen, denn durch die eingefahrene Situation haben Sie womöglich den Überblick verloren. Sie sollten trotzdem versuchen, möglichst viele relevanten Dokumente, Verträge und Papiere mit in das Beratungsgespräch zu bringen.

Es ist zusätzlich hilfreich, sich vor dem Gespräch einige Notizen zu machen, die den bisherigen Werdegang der Situation schildern. Schreiben Sie sich auch Fragen auf, die Sie an uns haben, damit das Gespräch auch zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ablaufen kann.


Was kostet die Beratung?

Die Kosten im Bereich des Finanzcoaching sind transparent für Sie gestaltet. Unübersichtliche Tarife und versteckte Kosten haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich zu Genüge erlebt.

Ein erstes Beratungsgespräch, in der Sie eine erste Einschätzung erhalten, kostet pauschal EUR 150,00. Wenn Sie im Anschluss daran eine vertiefende Beratung möchten oder ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch unternommen werden soll, kostet dies pauschal EUR 500,00, die Erstberatungsgebühr von EUR 150,00 entfällt dann natürlich.

Sollte es tatsächlich zu einem Insolvenzverfahren kommen, würden wir Sie selbstverständlich auch in dieser Phase begleiten, soweit Sie dies wünschen. Die Pauschalgebühr kostet in diesem Fall weitere EUR 500,00.

Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch auch etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen treffen, damit die finanzielle Belastung für Sie nicht zu groß wird.


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